Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Beginn der Waldspielgruppe

Das Waldspielgruppenjahr beginnt jeweils im August nach den Sommerschulferien. Nach Absprache und bei verfügbaren Plätzen ist auch ein Einstieg unter dem Jahr möglich.

Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Waldjahr. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Waldjahres, per Ende Juli, aus

Angebot

Waldspielgruppe: Dienstag und Donnerstag Vormittag von 9.00 Uhr -11.30 Uhr

Abrechnung

Der Betrag wird im Voraus pro Quartal bezahlt.

Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten. Der freigehaltene Platz wird auch bei Krankheit, sonstigen Absenzen oder bei Ausfall durch Sturm oder Epidemien verrechnet.

Aufnahme

Kinder ab ca. drei Jahren sind bei uns willkommen.

Austritt

Die Kündigungsfrist während dem Spielgruppenjahr beträgt 2 Monate.

Ferien

Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Gossau ZH. Diese sind über die Website www.schulegossau-zh.ch abrufbar.

Versicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Kind liegen in der Verantwortung der Eltern.

Wetter

Die Waldspielgruppe findet grundsätzlich das ganze Jahr bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm und Gewitter) kann das Waldangebot abgesagt werden.

Absenzen

Ferien ausserhalb der Schulferien, sowie krankheits- und unfallbedingte Abwesenheiten des Kindes sind bitte der Waldspielgruppenleitung mitzuteilen.